Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede verantwortliche Stelle abschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt.
Durch unseren zusätzlich angebotenen Service - Unterstützung per Fernwartung - besteht die Möglichkeit, dass unser Service-Team im Rahmen der Fernwartung Einsicht in personenbezogene Daten bekommt bzw. diese verarbeitet. Daher zählt die Fernwartung im Sinne der DSGVO als Auftragsverarbeitung.
Damit Sie als unser Kunde rechtlich abgesichert sind, haben wir eine anwaltlich geprüfte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erarbeitet, die Sie mit uns abschließen können.
Sie finden untenstehend drei Dokumente:
die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit Anlagen (bzw. Auftragsverarbeitungsvereinbarung, kurz: AVV),
die Datenschutzerklärung für unsere Kunden sowie
die Ausfüllhinweise.
Speichern Sie bitte alle Dokumente auf Ihrem Rechner.
Folgen Sie den Ausfüllhinweisen:
Öffnen Sie die Dokumente mit dem Adobe Acrobat Reader DC.
(Installieren Sie das kostenlose Programm ggf. erst auf Ihrem Rechner.)
Lesen Sie die Vereinbarung und die Anlagen gründlich durch.
Füllen Sie die Formularfelder auf den Seiten 1 und 3 der Vereinbarung entsprechend aus.
Tragen Sie das Datum auf Seite 6 der Vereinbarung ein.
Aktivieren Sie im Adobe Acrobat Reader DC das Werkzeug "Ausfüllen und unterschreiben".
Klicken Sie oben in der Menüleiste auf "Unterschreiben, Unterschrift hinzufügen".
Wählen Sie in der oberen Menüleiste "Zeichnen", wenn Sie z.B. mit einem Touchpad oder der Maus unterschreiben können; wählen Sie "Bild", um eine eingescannte oder fotografierte Unterschrift einzufügen.
Klicken Sie auf "Anwenden".
Setzen Sie die Unterschrift im Dokument an die Stelle "Auftraggeber", passen Sie ggf. die Größe der Unterschrift an.
Speichern Sie das Dokument.
Verfahren Sie genauso mit der Datenschutzerklärung.
Bitte senden Sie uns die AVV und die Datenschutzerklärung per E-Mail zurück; falls das nicht möglich ist, per Fax! Bitte vermeiden Sie, wenn möglich, den Postweg.